Bonner Zentrum für Ambulante Rehabilitation
Modestusstraße 6-8,
53229 Bonn

Wunsch- und Wahlrecht für unsere Patienten

Unser Sozialdienst informiert Sie ausführlich über die Möglichkeiten der ambulanten Rehabilitation und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Während Ihres Krankenhausaufenthaltes erhalten Sie auch wichtige Informationen bei dem behandelnden Arzt, dem Sozialdienst, dem Pflegepersonal oder den Bera­tungsstellen der Leistungsträger (Servicestellen). Der Anspruch, das ambulante Rehabilitationszentrum Ihrer Wahl aufzusuchen ist in § 9 Sozialgesetzbuch IX als Wunsch- und Wahlrecht des Patienten festgeschrieben.

Was kann ich tun, wenn mein Reha-Antrag
nicht genehmigt wird?

Der Rehabilitationsträger hat Ihrem Wunsch nach einer Rehabilitation im BZfAR nicht entsprechen? Dann muss er seine Entscheidung in seinem Bescheid begründen. Sofern auf dem Bescheid keine Anmerkung zur Widerspruchsfrist vorhanden ist, ha­ben sie die Möglichkeit, binnen eines Jahres Widerspruch einzulegen. Wurden Sie auf ihre Rechtsmöglichkeiten aufmerksam gemacht (z.B. per schriftlicher Rechtsmit­telbelehrung) haben Sie für einen Widerspruch einen Monat Zeit.

Auch zu Fragen in diesem Zusammenhang berät Sie unser Sozialdienst sehr gerne! Und falls Sie nicht wissen, wie ein solcher Widerspruch zu formulieren ist, sind wir Ihnen auch dabei gerne behilflich.

 

Mögliche Diagnosen oder Operationen, nach denen eine Anschlussrehabilita­tion/Anschlussheilbehandlung (AHB) durchgeführt werden kann:

  • Wirbelsäulensyndrome (einschl. Bandscheibenvorfall) mit radikulärer Symptoma­tik
  • Bandscheibenoperationen
  • Endoprothetisch versorgtes Hüft-, Knie- oder Schultergelenk (Gelenkersatz)
  • Offen operierte komplexe Instabilitäten des Kapsel-Band-Apparates des Kniege­lenks
  • Rotatorenmanschettenruptur, Schulterinstabilitäten und Schultersteife
  • Operativ versorgte Frakturen der großen Röhrenknochen mit Gelenkbeteili­gung
  • Amputationen großer Gliemaßenabschnitte
  • Stabilisierende oder korrigierende Operationen an der Wirbelsäule
  • Umstellungsoperationen (Osteotomien) von Femur oder Tibia (Ober- oder Unter­schenkelknochen)
Während der gesamten Therapie begleiten wir Sie beratend und bemühen uns darum, Sie eingehend über die Maßnahmen, Ziele und Erfolge zu informieren.

Reha-Shuttle

Mit unserem Reha-Shuttle haben Sie die Möglichkeit, sich für Ihre Reha-Termine von uns zu Hause abholen und danach wieder zurückbringen zu lassen.

Das Reha-Shuttle steht vor allem den Patienten zur Verfügung, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht in der Lage sind, einen PKW zu steuern oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Sofern Sie eine ambulante Rehabilitation in unserer Einrichtung absolvieren, übernehmen die meisten Sozialversicherungsträger den Transport über unseren Reha-Shuttle. Ansonsten entstehen Ihnen pro Fahrt Kosten in Höhe von 1,- €/km innerhalb unseres Shuttle-Einzugsgebietes (Bonn und Großteil des Rhein-Sieg-Kreises).

Zur Reservierung eines Shuttle-Platzes im Rahmen Ihrer ambulanten Rehabilitation empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung über unseren Empfang (Achtung – begrenztes Platzkontingent).

Unter der Service-Telefonnummer 0228-60 88 614 erfahren Sie, ob bei Ihnen die Abholung durch unseren Shuttle-Dienst möglich ist.

Öffnungszeiten Therapie
Mo - Do: 08:00 - 20:00 Uhr
Fr: 08:00 - 18:00 Uhr
Sa: 08:00 - 14:00 Uhr

Öffnungszeiten Terminbüro
Mo - Fr: 08:00 - 17:00 Uhr